Klient:innen in Psychotherapie und Selbsterfahrung
Ich arbeite mit Erwachsenen – auch jungen Erwachsenen ab 18 Jahren und hochbetagten Menschen. Menschen mit körperlichen Einschränkungen biete ich nach Vereinbarung und nach Maßgabe Hausbesuche an, wenn ein Besuch in meiner Praxis nicht möglich ist.
Erstgespräch
Bei einem unverbindlichen Erstgespräch lernen wir einander kennen und besprechen Ihr Anliegen und Ihre Erwartungen. Sie bekommen einen ersten Eindruck von meiner Arbeitsweise.
Auf dieser Grundlage sehen wir, ob wir uns gemeinsam auf den Weg machen und eine Zusammenarbeit sinnvoll ist. Wir klären Rahmenbedingungen, Häufigkeit der Sitzungen, Kosten. Die Dauer einer Psychotherapie ist nicht festgelegt, sondern richtet sich nach Ihrem Therapieziel, Ihren Wünschen, Problemstellungen und Möglichkeiten.
Der psychotherapeutische Prozess setzt eine vertrauensvolle Beziehung voraus, in der Sie sich sicher und verstanden fühlen.
Das Erstgespräch dauert eine ganze Einheit und ist dementsprechend kostenpflichtig.
Frequenz
Die Häufigkeit der Sitzungen hängt von Ihrem Anliegen und Ihren Möglichkeiten ab. Wir vereinbaren sie gemeinsam.
Absageregelung
Die vereinbarten Termine gelten als verbindlich und können bis spätestens 48 Stunden vor Beginn kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. Andernfalls ist das Honorar für die versäumte Sitzung zur Gänze zu bezahlen.
Bei Einzelsupervisionen, Coachings, Selbsterfahrung beträgt die Absageregelung ebenfalls 48 Stunden.
Verschwiegenheitspflicht
Als Psychotherapeutin unterliege ich einer gesetzlich verankerten absoluten Verschwiegenheitspflicht.
§ 15 Psychotherapiegesetz, BGBI. Nr. 361/1990).
Honorar
Psychotherapie 50 min: € 110,–/120,– (Laa/Wien)
Für Psychotherapie gewährt Ihre gesetzliche Krankenkasse bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung nach ICD-10 einen Kostenzuschuss:
ÖGK € 33,70,
SVS-GW und SVS-LW € 45,–
BVAEB € 46,60
Um diesen Kostenzuschuss zu erhalten, benötigen Sie bis vor der 2. Einheit eine ärztliche Bestätigung, die der/die Fachärzt:in für Allgemeinmedizin, Psychiater:in, Neurolog:in u. a. ausstellen kann.
Damit ist der Zuschuss für die ersten 10 Einheiten bewilligt und wird Ihnen bei Einreichen der Honorarnote rückerstattet. Für den weiteren Bezug des Kostenzuschusses wird spätestens in der 10. Sitzung ein Antrag gestellt und zur Bewilligung eingeschickt.
Kassenplätze: Die Behandlungsplätze für „Psychotherapie auf Krankenschein“ sind stark limitiert. Ich habe ein kleines Kontingent. Warteliste führe ich keine.
Selbsterfahrung 45 min: € 120,–/130,– (Laa/Wien)
Fallsupervision/Praktikumssupervision/Coaching 45 min: € 120,–/130,– (Laa/Wien)
Gruppensupervisionen für die Existenzanalyse-Ausbildung: € 130,– pro Einheit à 45 min; dies wird durch die Anzahl der Teilnehmenden dividiert